- 09.12.2023 -
Scheidungsablauf bei Verfahrenskostenhilfe
Sie erteilen mir den Scheidungsauftrag per Post oder Internet. |
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Ich schicke Ihnen den Entwurf Ihres Scheidungsantrages und das Vollmachtsformular zu. Falls Sie in Deutschland wohnen, nach Ihrer Wahl per Post (ein bis drei Werktage) oder als PDF-Dokument per E-Mail (spätestens am nächsten Werktag). Wenn Sie im Ausland wohnen, versende ich die Scheidungsunterlagen per E-Mail. |
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Sie schicken mir die unterschriebene Vollmacht für den Scheidungsantrag zu sowie Kopien Ihrer Heiratsurkunde, der Geburtsurkunden Ihrer gemeinsamen minderjährigen Kinder und - sofern vorhanden - des notariellen Ehevertrages (per Post, Fax oder Internet). |
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Nach Ihrer Rückmeldung zum Antragsentwurf reiche ich ohne Anzahlung den Scheidungsantrag beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht) ein. |
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Das Gericht bestimmt das Aktenzeichen, den vorläufigen Verfahrenswert und berechnet den von Ihnen zu zahlenden Gerichtskostenvorschuss. Ich leite die Kostenrechnung vom Gericht an Sie weiter und Sie überweisen die Gerichtskosten direkt
an die Justizkasse. |
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Nach Einzahlung der Gerichtskosten leitet das Gericht das Scheidungsverfahren ein und stellt dem Antragsgegner den Scheidungsantrag zu. Der Antragsgegner hat zwei bis drei Wochen Zeit, auf das Schreiben des Gerichts zu antworten und mitzuteilen,
welche Anträge gestellt werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung stellt der Antragsgegner keine eigenen Anträge, sondern teilt mit, dass er dem Scheidungsantrag des Ehepartners zustimmt. |
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Die Ehepartner teilen dem Gericht in dem Fragebogen zum Versorgungsausgleich Ihre Rentenkonten mit. Die Rentenversicherungsträger ermitteln die erworbenen Anwartschaften und die Ausgleichswerte. Das Gericht berechnet entsprechend, wie der Versorgungsausgleich erfolgen
soll. Dieses Verfahren kann drei bis sechs Monate dauern, je nach Arbeitsbelastung des Gerichts und der Rentenversicherungsträger. |
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Das Gericht setzt den Scheidungstermin fest und schickt die Terminsladung. Sie überweisen die Terminsgebühr (falls keine Ratenzahlung vereinbart wurde). Der Scheidungstermin dauert bei einer einvernehmlichen Scheidung ungefähr 10 bis
15 Minuten. Es müssen (bis auf wenige Ausnahmen) beide Ehepartner persönlich anwesend sein. Entweder begleite ich Sie persönlich zu dem Scheidungstermin oder ein von mir beauftragter Kollege vor Ort als Terminsvertreter. |
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Etwa zwei bis drei Wochen nach dem Scheidungstermin stellt das Familiengericht den (Noch-)Ehegatten den schriftlichen Scheidungsbeschluss zu. |
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Wurde im Termin kein beiderseitiger Rechtsmittelverzicht erklärt, wird der Scheidungsbeschluss einen Monat nach seiner Zustellung rechtskräftig. Sie sind damit geschieden. Ich fordere beim Gericht noch eine Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses
mit Rechtskraftvermerk für Sie an. Meistens dauert es circa 10 - 14 Tage, bis die Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk vom Gericht zurückgesandt wird. |