- 15.05.2021 -
Scheidungsablauf ohne Verfahrenskostenhilfe
Sie füllen das Scheidungsformular aus (online oder das PDF-Formular zum Download). Sie kreuzen an, dass ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden soll, und senden mir das Formular per Internet, Post oder Fax zu. | |
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Ich schicke Ihnen den Entwurf Ihres Scheidungsantrages, das Vollmachtsformular und das Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Verfahrenskostenhilfe" (VKH-Formular) zu. Falls Sie in Deutschland wohnen, nach Ihrer Wahl per Post (ein bis drei Werktage) oder als PDF-Dokument per E-Mail (spätestens am nächsten Werktag). Wenn Sie im Ausland wohnen, versende ich die Scheidungsunterlagen per E-Mail. |
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Sie füllen das VKH-Formular aus und senden es mir zusammen mit Belegkopien für Ihrer Angaben im VKH-Formular, der unterschriebenen Vollmacht sowie Kopien Ihrer Heiratsurkunde, der Geburtsurkunden Ihrer gemeinsamen minderjährigen Kinder und - sofern vorhanden - des notariellen Ehevertrages zurück. |
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Ich reiche den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe mit den Belegen und den Entwurf des Scheidungsantrages beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht) ein und übersende Ihnen - falls ein Versorgungsausgleich stattfindet - zur Beschleunigung des Verfahrens schon einmal den Fragebogen zum Versorgungsausgleich. |
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Das Gericht bestimmt das Aktenzeichen und entscheidet, ob Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird und ob Zahlungsraten festgesetzt werden. Das kann drei bis sechs Monate dauern (je nach Gericht). |
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Erst nach erfolgter VKH-Bewilligung reiche ich - falls nicht etwas anderes vereinbart ist - den eigentlichen Scheidungsantrag beim Gericht ein. Dieses stellt dem Antragsgegner den Scheidungsantrag zu. Der Antragsgegner hat zwei bis drei Wochen
Zeit, auf das Schreiben des Gerichts zu antworten und mitzuteilen, welche Anträge gestellt werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung stellt der Antragsgegner keine eigenen Anträge, sondern teilt mit, dass er dem Scheidungsantrag des Ehepartners
zustimmt. |
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Die Ehepartner teilen dem Gericht in dem Fragebogen zum Versorgungsausgleich Ihre Rentenkonten mit. Die Rentenversicherungsträger ermitteln die erworbenen Anwartschaften und die Ausgleichswerte. Das Gericht berechnet entsprechend, wie der Versorgungsausgleich erfolgen
soll. Dieses Verfahren kann drei bis sechs Monate dauern, je nach Arbeitsbelastung des Gerichts und der Rentenversicherungsträger. |
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Das Gericht setzt den Scheidungstermin fest und schickt die Terminsladung. Der Scheidungstermin dauert bei einer einvernehmlichen Scheidung nur 10 bis 15 Minuten. Es müssen (bis auf wenige Ausnahmen) beide Ehepartner persönlich anwesend sein.
Entweder begleite ich Sie persönlich zu dem Scheidungstermin oder ein von mir beauftragter Kollege vor Ort als Terminsvertreter. |
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Etwa zwei bis drei Wochen nach dem Scheidungstermin stellt das Familiengericht den (Noch-)Ehegatten den schriftlichen Scheidungsbeschluss zu. |
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Wurde im Termin kein beiderseitiger Rechtsmittelverzicht erklärt, wird der Scheidungsbeschluss einen Monat nach seiner Zustellung rechtskräftig. Sie sind damit geschieden. Ich fordere beim Gericht noch eine Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses
mit Rechtskraftvermerk für Sie an. Meistens dauert es noch 10 - 14 Tage, bis die Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk vom Gericht zurückgesandt wird. |